Stelleninserate
Am 1.1.2012 ist die fehlende Entgeltsangabe bei Stelleninseraten strafbar. Dies bedeutet, dass nunmehr endgültig das kollektiv-vertragliche Mindestentgelt angegeben werden muss und ein Zusatzhinweis enthalten sein muss, dass Überzahlungen (sofern dies der Fall ist) möglich sind. Die Nichteinhaltung dieser Angaben kann zu Strafen von bis zu EUR 360 führen. Beim erstmaligen Verstoß erfolgt eine Ermahnung durch die Bezirksverwaltungsbehörde.
Einkommensbericht
Der seit 2011 nach dem Gleichbehandlungsgesetz zu erstellende Einkommensbericht ist im Jahr 2012 bis zum 31.3. von Unternehmen zu erstellen, die im Jahr 2011 monatlich mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigt hatten.
Bildungskarenz
Die bis zum 31.12.2011 befristete Regelung, welche den Zugang zur Bildungskarenz erleichtern sollte, wurde mit 01.01.2012 ins Dauerrecht übernommen. Das Wichtigste:
Ausgleichstaxe
Die Werte 2012 für die Ausgleichstaxe betreffend Behinderten-einstellung betragen für Dienstgeber mit
Pro 25 Dienstnehmer ist ein behinderter Dienstnehmer einzustellen. Die Werte verstehen sich pro Monat und pro behindertem Dienst-nehmer, der einzustellen wäre. Für Arbeitgeber, die Dienstnehmer suchen, ist folgender Link zu empfehlen: www.careermoves.at
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