TPA Horwath

Wirtschaftsprüfung

TPA Horwath Wirtschaftsprüfung bietet Ihnen neben der Durchführung von Abschluss- und Sonderprüfungen Expertenwissen in der betriebswirtschaftlichen Beratung und im Gebiet der Internationalen Rechnungslegung (IFRS/US-GAAP).

Mehrwert durch Optimierung. Unsere Verantwortung als Prüfer reicht weit über die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit von Jahresabschlüssen hinaus. Daher ist es unser Ziel, mit Empfehlungen zur Optimierung von Geschäftsabläufen, von internen Kontrollsystemen und von Managementinformationssystemen bei jeder Prüfung einen "Prüfungs-Mehrwert" für unsere Kunden zu schaffen.

Gemeinsam mit unseren Tochtergesellschaften im benachbarten Ausland sowie der Einbindung in das Netzwerk von Crowe Horwath International können wir unseren international tätigen Kunden die Abwicklung ihrer Wirtschaftsprüfungen effizient und nach "International Standards on Auditing" (ISAs) anbieten.

Transparenzbericht (Abschlussprüfungs-Qualitätsgesetz)

Gemäß dem Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz (A-QSG) sind Abschlussprüfer bzw. Abschlussprüfungsgesellschaften verpflichtet, jährlich spätestens drei Monate nach Ende des Kalenderjahres einen Transparenzbericht auf ihrer Website zu veröffentlichen, sofern sie im Jahr mindestens eine Abschlussprüfung eines Unternehmens von öffentlichem Interesse durchführen. Im Transparenzbericht sind Angaben über die Struktur, die interne Organisation und die Qualitätssicherungsmaßnahmen der Prüfungsgesellschaft offenzulegen. Unter dem am Ende der Seite angeführten Link können Sie den Transparenzbericht der TPA Horwath Wirtschaftsprüfung GmbH herunterladen.

Qualitätssicherung der TPA Horwath Wirtschaftsprüfung

Mit dem Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz (A-QSG) wurde die Qualitätssicherung in Österreich auf eine gesetzliche Basis gestellt. Wirtschaftsprüfer sind verpflichtet, sich im Abstand von jeweils drei bzw. sechs Jahren einer Prüfung durch einen anderen, als Qualitätsprüfer eingetragenen Wirtschaftsprüfer zu unterziehen. Die Qualitätssicherung unterliegt außerdem der Aufsicht durch eine Qualitätskontrollbehörde, deren Mitglieder weder Mitglieder der Kammer der Wirtschaftstreuhänder noch eingetragene Revisoren sein dürfen. Dadurch wird gewährleistet, dass die von uns durchgeführten Prüfungen dem aktuellen Stand entsprechen und eine hohe Prüfungsqualität aufweisen. Die TPA Horwath Wirtschaftsprüfung GmbH hat sich zuletzt im Jahr 2010 einer externen Qualitätsprüfung nach den Bestimmungen des A-QSG unterzogen. Als Ergebnis dieser Prüfung wurde uns die Angemessenheit der Qualitätssicherungsmaßnahmen unseres Prüfbetriebes uneingeschränkt bestätigt.

Download Transparenzbericht 2012